Die widersprüchliche Politik Trumps lässt sich am besten mit dem Dilemma zwischen Isolation und Intervention erklären, das die amerikanische Politik seit der Gründung der Vereinigten Staaten begleitet. Die neue nationale Sicherheitsdoktrin und der Krieg im Iran sind dafür anschauliche Belege.
Einleitung (s.unten)
Carl Schmitt über das Dilemma von Isolation und Intervention in der US-Politik
Von der Isolation zur Intervention und zurück: Chronik der Ereignisse
Brzezinski: Das größte Hindernis für Amerika auf dem Weg zur Weltherrschaft ist Amerika selbst
Die neue Sicherheitsstrategie der USA: Gefangen im Dilemma zwischen Isolation und Intervention
Iran-Krieg: Die letzte Warnung an das imperiale Amerika
Bereits in Trumps erster Amtszeit wurde seiner Politik Isolationismus zugeschrieben, was mit „America First“ in Verbindung gebracht wurde. Es geht um die Rückkehr der USA zu nationalen Interessen zum Nachteil der globalen Verantwortung für die Weltordnung. Aber wie lassen sich dann die Entführung des Präsidenten Venezuelas, die Absicht, Grönland anzuschließen, und Kanada zum 51. Bundesstaat Amerikas zu machen, erklären? Wie lässt sich schließlich die völkerrechtswidrige Militäraktion gegen den Iran erklären, zu der sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – wenn auch entgegen der vorsichtigen Haltung seiner Regierung – eindeutig geäußert hat? Nach Isolationismus riecht es hier nicht einmal.
Im öffentlichen Diskurs über Krieg und Frieden tauchen heute häufiger als nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Beginn des Militäreinsatzes in der Ukraine Rechtsbegriffe auf, die einer Klärung bedürfen. Es besteht ein Interesse an den Artikeln der Charta der Vereinten Nationen, die eigentlich die Grundprinzipien des Völkerrechts festlegen sollen, aber aus irgendeinem Grund schlecht funktionieren. Welche Gültigkeit hat beispielsweise heute Artikel 2 von Kapitel I, der den Einsatz militärischer Gewalt verbietet, wenn ihn seit der Bombardierung Jugoslawiens im Jahr 1999 alle verletzen? Wo liegt die Grenze zwischen Aggression und Selbstverteidigung, wenn gemäß Artikel 51 jeder Grund, einschließlich Provokation, ausreicht, um den Einsatz militärischer Gewalt zu rechtfertigen? Wo liegen die Grenzen des Rechts auf Selbstverteidigung, wenn es für einen präventiven Raketenangriff auf ein anderes Land ausreicht, den Verdacht zu hegen, dass es die eigene Existenz bedrohen könnte? Warum ist Kapitel VII, wonach der UN-Sicherheitsrat berechtigt ist, die Anwendung von Gewalt zur Wahrung oder Wiederherstellung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit zu genehmigen, seit langem außer Kraft?
Es gibt noch andere Fragen, die vom gesunden Menschenverstand inspiriert sind. Worin unterscheidet sich beispielsweise die Spezialoperation der russischen Armee in der Ukraine von den zahlreichen Spezialoperationen der USA und der NATO? Warum klingt der Begriff „Aggressor“ in Bezug auf Russland in den Mündern westlicher Politiker viel „härter“ als in Bezug auf Israel und die USA? Von welcher regelbasierten Ordnung ist die Rede, wenn überhaupt nicht klar ist, auf welche Regeln des geltenden Völkerrechts man sich noch berufen kann? Und so weiter.
Eines ist klar: Die moralische und politische Bewertung der Ereignisse, die auf der Diskriminierung Russlands beruht, hat Risse bekommen. Es ist notwendig geworden, die aggressiven Handlungen Israels und der Vereinigten Staaten im Nahen Osten rechtlich zu bewerten, und das ist etwas ganz anderes, als in allen Übeln Europas nur die Heimtücke Russlands zu sehen. Experten für internationales Recht mischten sich in den Diskurs über Krieg und Frieden ein, und es stellte sich heraus, dass sich nach dem Ende des Kalten Krieges eine riesige Schicht rechtlicher Probleme angesammelt hatte, die mit dem Konflikt zwischen der alten Weltordnung auf der Grundlage der Jalta-Konferenz von 1945 und der Entstehung einer neuen Weltordnung, die durch globale Veränderungen in der Welt nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion verursacht wurden, zusammenhingen. Dies ist ein viel ernsthafteres Gespräch als die Diskussion darüber, wie sich der Konflikt in der Ukraine aus völkerrechtlicher Sicht vom Konflikt im Nahen Osten unterscheidet. Ohne eine gründliche Überarbeitung der Hindernisse im Völkerrecht wird es hier nicht gehen.
Der Großraum und das Deutsche Reich von Carl Schmitt
In diesem Zusammenhang ist das Interesse der breiten deutschen Öffentlichkeit an den Lehren ihres herausragenden Landsmanns Carl Schmitt gestiegen. Sein Name wurde in der Presse häufiger erwähnt, auf ihn wurde Bezug genommen, um die Probleme der internationalen Politik zu verstehen. So versucht beispielsweise der bekannte Schriftsteller und einflussreiche Politologe Herfried Münkler, sich auf die Überlegungen von Carl Schmitt zu den „Großräumen“ stützend, erneut, die Europäer davon zu überzeugen, dass sie entschlossen handeln müssen, wenn sie nicht zu Schachfiguren im großen Spiel der Imperien – womit er die USA, China und Russland meint – werden wollen. Europa muss unabhängig werden, vor allem in militärischer Hinsicht – bis hin zum Besitz eines eigenen Atomwaffenarsenals.
Es ist wirklich so: In seinem Werk „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht“ (1941) reflektiert Schmitt über ein neues Phänomen im Völkerrecht – über die Entstehung von Großräumen, die in Zukunft das klassische Völkerrecht ersetzen sollen. Er war der Ansicht, dass die Ära der souveränen Nationalstaaten mit ihren Grenzen der Vergangenheit angehört und dass an ihre Stelle Großräume treten – jedoch nicht als geografisches Territorium, sondern als konkretes historisch-politisches Konzept, das durch eine politische Idee bestimmt wird. Er begründete seine Theorie mit dem Verweis auf einen historischen Präzedenzfall – die „Monroe-Doktrin“ (1823), nach der die USA Amerika zu ihrem Einflussbereich erklärten und von Europa forderten, sich nicht in die Angelegenheiten des Kontinents einzumischen. Auf der Grundlage dieser Doktrin leitete Schmitt ein Schlüsselprinzip der Weltordnung ab, das auf Großräumen basiert: das Verbot der Einmischung externer Mächte in ihre inneren Angelegenheiten.
Natürlich ließ er auch die Bildung des Dritten Reiches als großen politischen Raum nicht außer Acht, was heute Anlass gibt, ihm vorzuwerfen, er habe versucht, einen rechtlichen Rahmen für die nationalsozialistische Expansion zu schaffen und damit die Bildung des Dritten Reiches und seine Hegemonie in Europa zu rechtfertigen. Aber ist das wirklich so? Sein Verständnis des Reiches im Kontext des Völkerrechts sagt genau das Gegenteil aus: den grundsätzlichen Unterschied zwischen Schmitts Theorie der Großräume und der Vorstellung des Hitler-Regimes vom Dritten Reich. Im Mittelpunkt von Schmitts politischer Idee für das Deutsche Reich steht die Achtung vor jedem Volk, also genau das, was die Nationalsozialisten einfach nicht zulassen konnten.
„Der Zusammenhang von Reich, Großraum und Nichtinterventionsprinzip ist grundlegend“, schreibt Schmitt, ausgehend von seinem Verständnis des Reichs im Kontext des Völkerrechts: „Eine Großraumordnung gehört zum Begriff des Reiches, der hier als eine spezifische völkerrechtliche Größe in die völkerrechtswissenschaftliche Erörterung eingeführt werden soll. Reiche in diesem Sinne sind die führenden und tragenden Mächte, deren politische Idee in einem bestimmten Großraum ausstrahlt und die für diesen Großraum die Interventionen fremdräumiger Mächte grundsätzlich ausschließen.“ (1)
Als eine spezifische völkerrechtliche Größe unterscheidet sich Reich grundlegend von anderen großen Räumen wie Imperium und Empire. Schmitt schreibt: „Wir wissen, daß die Bezeichnung „Deutsches Reich“ in ihrer konkreten Eigenart und Hoheit nicht übersetzbar ist. Es gehört zu der Geschichtsmächtigkeit jeder echten politischen Größe, daß sie ihre eigene, nicht beliebig subsumierbare Bezeichnung mitbringt und ihren eigentümlichen Namen durchsetzt. Reich, Imperium, Empire sind nicht dasselbe und von ihnen gesehen untereinander nicht vergleichbar. Während „Imperium“ oft die Bedeutung eines universalistischen, Welt und Menschheit umfassenden, also übervölkischen Gebildes hat (wenn auch nicht haben muß, da es mehrere und verschiedenartige Imperien nebeneinander geben kann) ist unser Deutsches Reich wesentlich volkhaft bestimmt und eine wesentlich nichtuniversalistische, rechtliche Ordnung auf der Grundlage der Achtung jedes Volkstums. Während „Imperialismus“ seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zu einer oft als bloßes Schlagwort mißbrauchten Bezeichnung ökonomisch-kapitalistischer Kolonisierungs- und Expansionsmethoden geworden ist, bleibt das Wort „Reich“ von diesem Makel frei. Auch bringen sowohl die Erinnerungen an die Völkermischungen des untergehenden Imperiums wir die Assimelierungs- und Schmelztiegel-Ideale der Imperien wesentlicher Demokratie der Begriff des Imperiums in den schärfsten Gegensatz zu einem volkhaft aufgefaßten, alles volkliche Leben achtenden Reichsbegriff.“ (2)
Erst jetzt definiert Schmitt die politische Idee des Deutschen Reiches im Kontext des Völkerrechts der Großräume: „Das wirkt um so stärker, als das Deutsche Reich, in der Mitte Europas, zwischen dem Universalismus der Mächte des liberaldemokratischen, völkerassimilierenden Westens und dem Universalismus des bolschewitisch-weltrevolutionären Ostens lag und nach beiden Fronten die Heiligkeit einer nichtuniversalistischen, volkhaften, völkerachtenden Lebensordnung zu verteidigen hatte.“ (3)
Natürlich lässt sich darüber diskutieren, inwieweit Schmitts Theorie vom Deutschen Reich die Ideologie der Neuen Rechten und ganz allgemein die revisionistischen Pläne einiger militanter Ideologen in Deutschland beeinflusst hat. Aber Schmitt deswegen zu den Komplizen des Nationalsozialismus zu zählen, geht nun doch zu weit. Darüber hinaus sind seine Überlegungen, unter anderem zur Rolle großer Räume bei der Gestaltung einer neuen Weltordnung, weitaus wichtiger und interessanter als alle Versuche, ihn als Kronjuristen der Nazis abzuspeisen und damit einen Schlussstrich zu ziehen. Seine Theorien, unter anderem über die Großräume, bleiben aktuell, insbesondere heute, wo Staaten-Zivilisationen, vor allem China, Russland und Indien, immer selbstbewusster auf die Bühne der großen internationalen Politik treten.
Von Karl Schmitts „Großräumen“ zu Samuel Huntingtons Zivilisationen
Übrigens fand Schmitts Theorie der Großräume ihren Niederschlag in dem Konzept einer neuen Weltordnung des amerikanischen Politikwissenschaftlers Samuel Huntington, das er in seinem berühmten Werk „Kampf der Kulturen“ (1996) ausführlich beschrieb. Ausgehend von Schmitts Theorie des „Politischen“ schreibt Huntington: „Ohne wahre Feinde keine wahren Freunde! Wenn wir nicht hassen, was wir nicht sind, können wir nicht lieben, was wir sind. Das sind die alten Wahrheiten, die wir heute, nach dem sentimentalen Gesülze von hundert Jahren, unter Schmerzen wieder entdecken. Wer diese Wahrheiten leugnet, der verleugnet seine Familie, seine Kultur, sein Geburtsrecht, sein ganzes Ich! … An der betrüblichen Wahrheit dieser alten Wahrheiten können Staatsmänner und Wissenschaftler nicht vorbeigehen. Für Menschen, die ihre Identität und ihre Ethnizität neu erfinden, sind Feinde unabdingbar, und die potenziell gefährlichsten Feindschaften begegnen uns an den Bruchlinien zwischen den großen Kulturen der Welt.“ (4)
Huntington macht die Zivilisationen (Kulturkreise) zu den Hauptakteuren der Zukunft und fasst seine höchst wichtige These in den folgenden Satz zusammen: „Konflikte von Zivilisationen sind die größte Gefahr für den Weltfrieden, und eine auf Zivilisationen basierende internationale Ordnung ist der sicherste Schutz vor einem Weltkrieg.“ Er betont: „Ein weltweiter Kampf der Kulturen kann nur vermieden werden, wenn die Mächtigen in dieser Welt eine globale Politik akzeptieren und aufrechterhalten, die unterschiedliche kulturelle Wertvorstellungen berücksichtigt.“ (5) Man kann also von der Schaffung eines Gleichgewichtssystems der „Großräume“ (Zivilisationen) sprechen, im Gegensatz zu den Versuchen der USA, ihre Vorherrschaft auf dem Planeten zu etablieren. Eine Weltordnung, die auf die Machtbalance der Großräume (Zivilisationen) beruht und kulturelle Konflikte der Zukunft eindämmt: Liegt darin nicht die Hauptlogik einer multipolaren Welt?
Die Auseinandersetzung mit der neuen Weltordnung, in der nicht mehr Staaten, sondern Zivilisationen (Großräume) die Hauptrolle spielen, ist das zentrale Thema von Huntingtons Forschungen. Zum „Teil Eins“ seines Buches gehört die Behauptung, dass die Verwestlichung etwas anderes ist als wirtschaftliche und soziale Modernisierung: Sie erzeugt weder eine universelle Kultur irgendeiner Art noch die Verwestlichung nichtwestlicher Gesellschaften. Zum ersten Mal in der Geschichte, so Huntington, ist globale Politik sowohl multipolar als auch multikulturell geworden. Im „Teil Zwei“ ist die Behauptung wichtig, dass der Westen an relativem Einfluss verliert: Nichtwestliche Kulturen bekräftigen selbstbewusst den Wert ihrer eigenen Grundsätze. Daraus folgt „Teil Drei“ als Huntingtons große Skepsis gegenüber dem Aufbau einer verwestlichten Welt: Die Bemühungen, eine Gesellschaft von einem Kulturkreis in einen anderen zu verschieben, sind erfolglos. Daher ist auch die Behauptung des „Teils Vier“ des Buches absolut logisch: Die universalistischen Ansprüche des Westens bringen ihm nur die Konflikte mit den anderen Kulturkreisen, am gravierendsten mit dem Islam und China. (6)
Das „Teil Fünf“ der Huntingtons Untersuchung klingt wie eine Vorhersage, dass in der letzten Zeit, angesichts des Kampfes um das Kapitol zwischen Trumpisten mit seinem Slogan „Make America Great Again“ und Demokraten mit ihrem Anspruch auf eine globale pro-westliche Weltdemokratie, besonders wichtig ist. Er schreibt: „Das Überleben des Westens hängt davon ab, dass die Amerikaner ihre westliche Identität bekräftigen und die Westler sich damit abfinden, dass ihre Kultur einzigartig, aber nicht universal ist, und sich einigen, um diese Kultur zu erneuern und vor der Herausforderung durch nichtwestliche Gesellschaften zu schützen.“ (7) Hat der US-Vizepräsident J. D. Vance nicht genau dazu auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 14. Februar 2025 aufgerufen? Ist das nicht genau das, worauf die neue Sicherheitsstrategie der USA abzielt?
Im Kampf gegen die bolschewistische Sowjetunion stand der Westen geeint und siegte: Das war seine Sternstunde, die die USA wahrhaft groß gemacht hat. Vens Rede und die neue Strategie der USA symbolisieren den Wunsch, den Westen im Kampf gegen neue Herausforderungen zu vereinen und diesen beispiellosen Erfolg zu wiederholen, um Amerikas ins Wanken geratene Stellung als Großmacht wiederherzustellen. Diese Strategie ist eher von einer Politik der Isolation als von Intervention geprägt, da sie darauf abzielt, sich im Rahmen der Monroe-Doktrin künftig als führende Weltmacht zu etablieren. Doch die Methoden, die die USA dabei anwenden, und insbesondere der Krieg im Iran, symbolisieren eine gegenteilige Ausrichtung der amerikanischen Politik – hin zur Intervention.
Dennoch bereitet sich Trump, hin- und hergerissen zwischen Isolation und Intervention, darauf vor, seine Präsidentschaft triumphierend zu beenden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ihm dies gelingen wird: Die Schatten der Niederlage der amerikanischen Spezialeinsätze in Afghanistan werden noch lange über den USA schweben und sich mit jeder neuen Intervention der Trump-Regierung weiter verdichten. Mehr noch: Mit seinem Hin und Her spaltet Trump das amerikanische Volk nicht, sondern treibt einen noch tieferen Keil zwischen die Amerikaner, ganz zu schweigen vom gesamten Westen. Huntingtons Warnung hinsichtlich der Chancen des Westens, sich vor dem „Ansturm“ aus dem Osten zu schützen, ist in diesem Fall also mehr als angebracht.
Von Karl Schmitts „Großräumen“ zu Herfried Münklers Imperien
In Deutschland gilt Münkler als Experte für imperiale Politik: 2005 erschien sein Buch „Imperien“, das zum Bestseller wurde. 20 Jahre nach der Veröffentlichung des Buches stellte er die These „Das Imperium schreitet voran“ auf und stützte sich dabei insbesondere auf Carl Schmitts Theorie der „Großräume“. Was Trump anstrebt, so Münkler, ist eine machtbasierte Weltordnung der drei Imperien. Russland, China und die USA sollen in dieser nach Einflussgebieten geordneten Welt das Sagen haben, wobei die USA die Hauptrolle spielen sollen. Das könnte in Kooperation mit Russland erfolgen, würde aber wohl auf einen Dauerkonflikt mit China hinauslaufen. (8)
Münkler zieht eine durchaus logische Schlussfolgerung: Europa muss handeln, um nicht zum Spielball fremder Politik zu werden. Aber was haben Großräume damit zu tun? Für Schmitt ist das Völkerrecht der Großräume, das an die Stelle des klassischen zwischenstaatlichen Völkerrechts treten soll, eine Art Übergangsphase von Kriegen und Konflikten hin zu einem wahrhaft ewigen Frieden, sobald der Planet dafür reif wird. Die neue Weltordnung muss auf einem Gleichgewichtssystem und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Großräume beruhen. Schmitt verwendet den Begriff „Imperium“, um den universalistischen, die gesamte Welt und die gesamte Menschheit umfassenden, also übervölkischen Charakter dieses Gebildes zu betonen. In diesem Sinne ist ein Imperium ein Gebilde, das danach strebt, den gesamten Globus zu umfassen, also planetarisch zu werden. Zu seiner Zeit strebte Großbritannien ein solches globales Imperium an, und zu Beginn des 20. Jahrhunderts traten die USA an seine Stelle, indem sie die Isolationspolitik im Rahmen der Monroe-Doktrin durch eine Politik der Intervention ersetzten und den gesamten Globus in ihren Interessensbereich einbezogen.
Schmitt räumt ein, dass mehrere Imperien gleichzeitig existieren können. Doch welches Land außer den USA erhebt heute Anspruch auf den Status eines planetarischen Imperiums? Folgt man dem amerikanischen Politikwissenschaftler Zbigniew Brzezinski, so hätten gerade die USA nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Rolle des globalen Hegemons übernehmen und – als einzige Supermacht – eine neue universelle Weltordnung schaffen müssen. Russland, das unter dem Motto „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“ mit seiner kommunistischen Vergangenheit abgeschlossen hat, kann keinen Anspruch mehr auf die Rolle eines globalen Hegemons erheben. Natürlich lässt es sich als ein Großraum darstellen, der im Rahmen der Eurasischen Union seinen eigenen Einflussbereich bildet. Doch dies entspricht der Ebene einer Regionalmacht (oder einer Zivilisation, folgt man dem von Huntington beschriebenen Konzept der zukünftigen Weltordnung), keineswegs aber der eines Imperiums im Sinne von Schmitt.
Das westliche Narrativ über den russischen Imperialismus, das mit Putins imperialen Ambitionen in Verbindung gebracht wird, hat also nichts mit der Realität zu tun. (Mehr dazu: Ein „blanker“ Mythos vom „blanken russischen Imperialismus“) Dasselbe kann man über andere regionale Mächte-Zivilisationen, einschließlich China, sagen. Früher befürchteten die USA, dass ein wirtschaftlich starkes Japan ihren Status als Weltmacht ins Wanken bringen könnte. Heute verbinden die Amerikaner diese Befürchtungen mit China. Strebt China jedoch nach weltweiter Vorherrschaft, wie es die USA seit den letzten hundert Jahren tun? Das ist zwar ein ernstes Thema, doch ohne mich in die Debatte einzumischen, möchte ich eine Aussage von Helmut Schmidt aus seinem Buch „Was ich noch sagen wollte“ (2016) als Beispiel anführen. Er schreibt: „Wir Europäer haben noch immer keine hinreichende Vorstellung von der viertausendjährigen Zivilisation und von der Geschichte des chinesischen Volkes. … Im Rahmen meiner Bemühungen, China zu verstehen, habe ich mich früh mit dem Konfuzianismus vertraut gemacht. … Wesentliche Elemente des Konfuzianismus sind der Respekt für Hierarchien und das Streben nach Harmonie. Jenseitsvorstellungen sind hingegen recht diffus; Konfuzius spricht vom Himmel, kennt aber keine transzendentalen Gewissheiten. In China kann man Buddhist oder Hindu oder Christ sein oder an den Koran glauben, das alles ist zulässig. Es gab zu keinem Zeitpunkt der chinesischen Geschichte eine für das ganze Land gültige Staatsreligion, ganz anders als in England, ganz anders als in Saudi-Arabien, ganz anders auch als in den USA.“ Dies gab Schmidt Anlass, bei einem Treffen mit dem Initiator der Wirtschaftsreformen in China, Deng Xiaoping, zu ihm zu sagen: „Ihr nennt euch Kommunisten, aber in Wirklichkeit seid ihr Konfuzianer.“ (9)
Dennoch stellt Münkler die USA, Russland und China in eine Reihe und nennt sie Imperien,ohne dabei den grundsätzlichen Unterschied zwischen den USA und allen anderen potenziellen Großmächten-Zivilisationen zu bemerken (Huntington zählt 8 solcher Zivilisationen, einschließlich Europa, Münkler nur fünf). Wozu? Nur um der Führung Russlands und Chinas imperiale Ambitionen zuzuschreiben und damit das Narrativ des Westens über die Bedrohung durch den Osten zu rechtfertigen? Aber das gehört bereits zum Bereich des Schmittschen Verständnisses des „Politischen“ und der Teilung der Welt in Freunde und Feinde, was charakteristisch ist für die westliche Zivilisation mit ihrer kolonialen Vergangenheit, aber fremd für solche multinationalen Staaten wie Russland und China.
Tatsächlich sind es das moderne Russland und das moderne China, die keine Ansprüche auf einen Universalismus von planetarischem Ausmaß haben, die Großräume, die der Schaffung eines planetarischen Imperiums unter dem Namen Pax Americana im Wege stehen. Durch die BRICS-Staaten und andere Zusammenschlüsse schaffen sie die Voraussetzungen für eine neue Weltordnung unter dem Namen „multipolare Welt“ und verwirklichen damit Schmitts Idee vom Völkerrecht der Großräume. Es ist kein Zufall, dass genau die BRICS-Staaten die größte Herausforderung für die USA mit ihrem Streben nach Weltherrschaft sind.
Schmitts Lehre von Krieg und Frieden könnte eine gute ideelle Grundlage im Rahmen der Diskussion über eine neue Weltordnung bilden und den in letzter Zeit in Vergessenheit geratenen Diskurs „Frieden durch Recht“ wiederbeleben. Stattdessen wird in Deutschland jedoch dem Diskurs „Frieden durch Macht“ der Vorzug gegeben, zu dessen Anhängern auch Münkler zählt. Dabei wird die realistischste Entwicklungsmöglichkeit einer neuen Weltordnung außer Acht gelassen, deren Grundlage gerade Schmitts Theorie der Großräume bildet. Im Grunde geht es um die Entstehung einer multipolaren Welt, in der Begriffe wie Gleichgewicht, Souveränität und Gleichberechtigung der großen Regionen eine grundlegende Rolle spielen müssen.
In diesem Fall kann die von Schmitt ausführlich beschriebene Entwicklung des zwischenstaatlichen europäischen Völkerrechts vom 16. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts sehr hilfreich sein. Nicht Staaten, deren Souveränität heute größtenteils in Frage gestellt wird, sondern die Großräume sollten zu gleichberechtigten Akteuren in der Weltpolitik und zu anerkannten „justus hostis“ werden – eine Rolle, die im Rahmen des europäischen Völkerrechts seinerzeit von den – im Wesentlichen, nicht nur formal – souveränen europäischen Staaten eingenommen wurde. Der Krieg an sich wird nicht rechtswidrig, muss sich jedoch an Regeln und Methoden halten, die auf der Gleichheit aller Parteien beruhen. Die Weltmächte müssen dafür sorgen, dass Aggressionsakte nicht zu vollumfänglichen Angriffskriegen eskalieren. Usw. (Mehr dazu: Karl Schmitts Formel des Friedens)
Leider übersieht der „Imperien“-Kenner Münkler den grundsätzlichen Unterschied zwischen Schmitts Großraum und dem, was er Imperium nennt. Obwohl in diesem Unterschied die Hauptintrige der neuen Ära liegt, die Münkler als imperial bezeichnet. An die Stelle der alten Ordnung, die auf den Regeln der Konferenz von Jalta aus dem Jahr 1945 beruhte, soll eine neue Ordnung treten, deren Schaffung sich die USA – als Sieger des Kalten Krieges – nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion aktiv zur Aufgabe gemacht haben. Früher gab es zwei Imperien, die den Anspruch auf den Status einer Weltmacht erhoben; nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion blieb nur noch eines übrig – die USA. Früher gab es eine Weltordnung, die auf den Regeln des Kalten Krieges und der Charta der Vereinten Nationen beruhte; nun tritt eine andere Weltordnung an ihre Stelle, deren neue Regeln – unter Umgehung der UNO – zuerst von Amerika festgelegt wurden: in Jugoslawien, im Kosovo, im Irak und in Libyen. Wir leben also in einer Ära des Zusammenpralls zweier Ordnungen, die auf unterschiedlichen Regeln beruhen: der alten, basierend auf der Konferenz von Jalta im Jahr 1945, und der neuen, in der die USA ihren Anspruch auf die Schaffung eines planetarischen Imperiums verwirklichen.
Dabei stößt die USA immer häufiger auf Widerstand seitens anderer Weltmächte, wodurch sich eine neue Weltordnung herausbildet: entweder in Richtung einer weltweiten Vorherrschaft der USA oder hin zu einem ausgewogenen Zusammenleben der Großräume. Der Krieg in der Ukraine ist also nicht einfach nur ein Stellvertreterkrieg zwischen Russland und dem Westen, und der Krieg im Nahen Osten ist nicht einfach nur ein Konflikt zwischen der islamischen und der westlichen Welt. Hinter diesen Kriegen verbirgt sich der Kampf um eine neue Weltordnung: hin zu einer unipolaren oder einer multipolaren Welt.
In diesem Kampf um eine neue Weltordnung wird das Dilemma zwischen Isolation und Intervention in der US-Politik eine entscheidende Rolle spielen, das Schmitt in seinem Werk „Der Nomos der Erde“ (1950) ausführlich untersucht. Genau dieses Dilemma wird laut Schmitt die zukünftige Entwicklung des Völkerrechts maßgeblich bestimmen. Er schreibt: „Die planetarische Entwicklung hatte schon längst zu einem klaren Dilemma zwischen Universum und Pluriversum, zwischen Monopol und Polypol geführt, nämlich zu der Frage, ob der Planet reif ist für das globale Monopol einer einzigen Macht, oder ob ein Pluralismus in sich geordnete, koexistierende Großräume, Interventionssphären und Kulturkreise das neue Völkerrecht der Erde bestimmt.“ (10)
Schmitt selbst stand der Aussicht auf die Schaffung eines globalen Weltstaates skeptisch gegenüber. In den Großräumen sah er die Grundlage für einen neuen Nomos der Erde, der wahrscheinlich eine Art Übergangsphase von Kriegen und Konflikten hin zu einem wahrhaft ewigen Frieden darstellen wird – sobald der Planet dafür reif ist. Der Wunsch der USA, wie Münkler es formulierte, im neuen „Mächtekonzert“ eine führende Rolle zu spielen, ändert nichts am Kern des Konflikts zwischen der Logik einer unipolaren und der Logik einer multipolaren Welt. Das Hin und Her der US-Politik zwischen Intervention und Isolation – und umgekehrt – infolge des verlorenen Krieges in Afghanistan, des langwierigen Krieges in der Ukraine und nun des Krieges im Nahen Osten hat einen Punkt erreicht, an dem es sinnvoll ist, an Schmitts Warnung zu erinnern: Das in der amerikanischen Politik verankerte Dilemma zwischen Isolation und Intervention wird mit jedem weiteren Schritt der historischen Entwicklung zunehmen. (Mehr dazu: Carl Schmitts Formel der Weltentwicklung)
Eine Analyse der „gegner-analyse“
Die Einbeziehung von Schmitt in die Diskussion über die aktuellen internationalen Ereignisse kann nicht anders als deprimierend sein. Bei seinen Überlegungen zu Demokratie, Diktatur, Souveränität, Völkerrecht, Krieg und vielen anderen wichtigen Phänomenen der modernen Welt sucht Schmitt, gestützt auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema, in erster Linie nach dem Wesen und der Logik ihrer dialektischen Entwicklung. Für diejenigen, die daran interessiert sind, sind Schmitts Überlegungen daher eine Einladung zur Diskussion, eine Art Instrument, um die aktuellen Ereignisse zu verstehen. Das macht seine Werke zu allen Zeiten und für alle Völker relevant.
Für diejenigen jedoch, die Schmitt zum ideologischen Gegner erhoben haben – und dazu zählt vor allem die wissenschaftliche Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland der Nachkriegszeit –, sind seine Überlegungen zwar Gegenstand der Kritik, jedoch nicht im Sinne einer Einladung zur Diskussion, sondern mit dem Ziel, sein wissenschaftliches Erbe zu vereinfachen und herabzuwürdigen und ihn als Wissenschaftler zu diskreditieren. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Analyse von Schmitts Werken durch ein ganzes Gremium deutscher Wissenschaftler auf der Website „gegner analyse“. Indem sie Schmitt zu den Feinden der repräsentativen Demokratie zählen, machen die Autoren des Artikels kein Hehl daraus, warum sie eine kritische Analyse seiner Lehre benötigen: „Dabei wird deutlich, dass sich Liberale nicht allein auf die Güte ihrer Argumente verlassen dürfen, sondern den Gegnern der parlamentarischen Demokratie wehrhaft entgegentreten müssen.“ (11)
Es ist schwer zu sagen, ob der analytische Beitrag in der gegner analyse die Anhänger des „liberalen Gedankenguts“ mit mehr oder weniger stichhaltigen Argumenten gegen Schmitts Argumentation ausstatten kann. Mit Schmitt in seinem ideologischen Feld in Argumenten zu spielen, ist ebenso nutzlos wie der Versuch, seine Denkphilosophie zu widerlegen. Nach der Lektüre des Artikels sollte im Kopf des Lesers eher kein Konflikt der Argumente zurückbleiben, sondern eine Reihe von Klischees, etwa:
– „Er gilt nach wie vor als das Paradebeispiel eines antiliberalen, mit dem Faschismus sympathisierenden Intellektuellen, der sich mit Ehrgeiz, Opportunismus und ungehemmtem Antisemitismus dem Nationalsozialismus zur Verfügung stellte.“
– „Schmitt war ein sogenannter „Märzgefallener“, der sich der NSDAP erst nach „Machtergreifung“ und „Ermächtigungsgesetz“ anschloss. Vorher hatte er auf andere autoritäre Optionen gesetzt; ganz sicher aber wollte er die parlamentarische Demokratie Weimars überwinden. Berüchtigt ist sein Artikel „Der Führer schützt das Recht“, mit dem er die Morde des sogenannten „Röhm-Putsches“ im Sommer 1934 legitimierte; eine furchtbare Lektüre sind auch seine zahlreichen Ausfälle gegen jüdische Kollegen und gegen das Judentum allgemein. Wie Schmitt seine Karriere im NS verfolgte, auf welche Weise er hier intellektuelle Führungsarbeit leisten wollte und wie gnadenlos er seine Interessen durchsetzte, das lässt sich mittlerweile fast lückenlos rekonstruieren.“
– „Er kultivierte das Leben eines Bohemiens, der auch Beziehungen zu künstlerischen Kreisen pflegte und einen für seine Zeit nicht untypischen bürgerlichen Selbsthass verinnerlichte.“
– „In Schmitt finden wir also exemplarisch jene politischen Widersprüche vereint, die das Lager einer sogenannten „Konservativen Revolution“ prägten. Ihr gemeinsamer Nenner ist nicht programmatisch zu fassen, sondern sie sind vor allem in ihren Abneigungen verbunden: gegen den Liberalismus, gegen die Weimarer Demokratie, gegen bürgerliche Lebensformen.“
Um nicht haltlos zu sein, möchte ich als Beispiel einen Absatz aus der gegner-analyse anführen, mit dem die Anhänger des liberalen Denkens eigentlich ihre „kritische Analyse“ der Lehre von Carl Schmitt beginnen: „Schmitts unmittelbare zeitgenössische Erfahrung war geprägt von Untergang, Kriegsniederlage, Verlust der Ordnung. Das war dem unmittelbaren Erleben nach 1918 geschuldet – den Kämpfen im Zuge der Novemberrevolution, dem Kapp-Putsch 1920, den politischen Morden der rechtsradikalen Freikorps, der Ruhrbesetzung 1923. Schmitt dachte national, empfand Versailles und die Gründung des Völkerbundes als Farce und betrachtete die junge Weimarer Republik als einen schwachen Staat, der von unterschiedlichen Interessengruppen und Weltanschauungsparteien zerrieben wurde. Aus dieser Haltung heraus artikulierte Schmitt früh und fast schon manisch die eigene Sehnsucht nach Ordnung.“
Tatsächlich beschreibt Schmitt die Zeit zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg als eine Ära der rechtlichen Unordnung. Diese Beschreibung reicht jedoch weit über Bedenken hinsichtlich der Novemberrevolution von 1919 oder der Ruhrbesetzung von 1923 hinaus. Schmitt konzentriert sich in seiner Untersuchung auf den Übergang europäischer Kriege im Rahmen des europäischen Rechts (Jus publicum Europaeum) zu einem neuen – diskriminierenden – Typus des Krieges, der die wichtigsten Grundsätze des europäischen Friedens zerstört, aber nicht zum neuen Weltfrieden geführt hatte. Schmitt beschreibt diesen Prozess als Sinnwandel des Krieges, welchen Ansatz er schon im Versailler Friedensvertrag 1919 findet.
Durch den Versailler Friedensvertrag versuchten die Siegermächte Frankreich und England, das besiegte Deutsche Reich allein für den Krieg schuldig zu machen. Die Kollektivschuld, die im Jus Publicum Europaeum sicherlich alle Kriegsbeteiligten tragen müssten, wurde durch Identifizierung eines bestimmten Kriegsverbrechens ersetzt, unbeachtet von der Kriegsschuldfrage, von Protesten Deutschlands und von der verbreiteten Meinung, dass die Schuld am Ersten Weltkriege das ganze Europa tragen muss. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. wurde als alleiniger Angeklagter für die Verbrechen des Ersten Weltkriegs benannt, was im Prinzip gegen das europäische öffentliche Recht verstieß. Im Jus Publicum Europaeum waren alle europäischen Staaten gemeinsam für das militärische Handeln auf dem Kontinent verantwortlich; in diesem Sinne war die Sicherheit in Europa unteilbar. (12)
Den größten Beitrag zum Sinnwandel des Krieges, so Schmitt, haben die Vereinigten Staaten geleistet, mit dem Versuch, den Krieg als solchen abzuschaffen, rein in der amerikanischen Tradition outlawry of war, die alle Kriege als solche ächtet und verurteilt. Es waren gerade amerikanische Delegierte, die in den Beratungen der Pariser Konferenzen eine Bestrafung der Staatshäupter forderten und den Angriffskrieg als Unrecht und als ein moralisches Verbrechen gegen die Menschheit bezeichneten. Die Abschaffung des Krieges, die ursprünglich als Ideal der Freiheit und des Friedens auf dem amerikanischen Kontinent entstanden ist, sollte nun die im Jus Publicum Europaeum gut funktionierende Methode der Kriegsverhütung, also die Hegung des Krieges, ersetzen. (13)
Mit dem Briand-Kellogg-Pakt 1928 wurde outlawry of war zum Mittel der nationalen Politik Amerikas gemacht und auf den ganzen Planeten ausgedehnt. Nicht die Hegung, sondern die Abschaffung des Krieges als Rechtsinstitut sollte nun zur neuen völkerrechtlichen Konstruktion des Weltfriedens werden, die nach dem Ersten Weltkrieg von amerikanischen Delegationen in der Genfer Liga aktiv gefördert wurde. (14) Schmitt stellt fest: „Eine Einhegung, nicht die Abschaffung des Krieges war bisher der eigentliche Erfolg des Rechtes, war bisher die einzige Leistung des Völkerrechtes.“ Und weist auf zwei Wahrheiten hin: „Erste, das Völkerrecht die Aufgabe hat, den Vernichtungskrieg zu verhindern, also den Krieg, soweit er unvermeidlich ist, zu umgehen, und zweitens, dass eine Abschaffung des Krieges ohne echte Hegung nur neue, wahrscheinlich schlimmere Arten des Krieges, Rückfälle in den Bürgerkrieg und andere Arten des Vernichtungskrieges zur Folge hat.“ (15)
Schmitt zufolge gab es zwischen 1920 und 1924 zahlreiche Versuche und Vorschläge, „um das Kriegsverhütungs-System im Völkerbund zu stärken“. Doch es ist zu keiner Vereinbarung gekommen, was ein Angriff, ein Angriffskrieg und insbesondere was ein mit Strafe bedrohtes internationales Verbrechen sein soll. Das Genfer Protokoll vom 2. Oktober 1924 enthält zwar den Satz, „dass der Angriffskrieg ein internationales Verbrechen ist“, aber keine Entwürfe des Protokolls waren perfekt. Auch das Genfer Protokoll ist nicht in Kraft getreten: Es ist infolge des englischen Widerstandes gescheitert, aufgrund von Gedanken, dass formale Definitionen des Angreifers nicht unterschieden werden können, ob militärische Aktion einem Verteidigungszweck dient oder nicht. (16)
Hundert Jahre später wiederholt sich die Geschichte. Der Verfall der internationalen Ordnung und die Unfähigkeit der UNO, das Abgleiten der Welt in einen neuen Weltkrieg zu verhindern, erinnern in vielerlei Hinsicht an die Zeit der Unordnung nach dem Ersten Weltkrieg und die Hilflosigkeit des Völkerbundes, die von Schmitt eingehend analysiert wurde. Unter Bezugnahme auf ihn lassen sich zahlreiche Parallelen ziehen zwischen dem Wendepunkt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, dessen Symbol der Erste Weltkrieg von 1914 war, und dem Wendepunkt des 21. Jahrhunderts, dessen Beginn der Maidan in Kiew im Jahr 2014 markierte. (Mehr dazu: Heute, einhundert Jahre danach) Dennoch bleibt Schmitt für die gegner-analyse ein Mann, der „Versailles und die Gründung des Völkerbundes als Farce empfand“ und „fast schon manisch die eigene Sehnsucht nach Ordnung“ zum Ausdruck brachte.
Es überrascht auch nicht, dass in der gegner-analyse kein einziger Hinweis auf Schmitts grundlegende Untersuchung zu Krieg und Frieden in seinem Werk „Der Nomos der Erde“ (1950) zu finden ist. Dementsprechend blieben auch Schmitts Überlegungen zur amerikanischen Politik unbeachtet, insbesondere das Dilemma zwischen Isolation und Intervention, das sich im Krieg der USA gegen den Iran in voller Wucht gezeigt hat.
Und das ist ebenfalls verständlich: Allein schon die Suche nach einem neuen Nomos der Erde – im Grunde genommen die Suche nach einer neuen Weltordnung nach zwei Weltkriegen mit all ihren Dilemmata und dialektischen Widersprüchen – reiht Schmitt in die Riege der herausragenden Denker des 20. Jahrhunderts ein, deren Gedanken bis ins 21. Jahrhundert reichen. Ein unzulässiger Luxus für die „wissenschaftlichen“ Hüter des liberalen Gedankenguts!
1. Carl Schmitt, Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, Vierte Auflage der Ausgabe von 1941, Duncker & Humbolt, Berlin, 2022, S. 49.
2. Ebenda, S. 50-51.
3. Ebenda, S. 51.
4. Huntington, Samuel P.: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert, Wilhelm Goldmann Verlag, 2002, S. 18-19.
5. Ebenda, S. 12, 20.
6. Ebenda, S. 19.
7. Ebenda, S. 19-20.
8. https://www.heise.de/-11163132
9. Helmut Schmidt, Was ich noch sagen wollte, Verlag C.H. Beck oHG, München, 5. Auflage 2016, S. 140-143.
10. Carl Schmitt, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, Duncker&Humbolt GmbH, Berlin, 5. Auflage 2011, S. 216.
11. https://gegneranalyse.de/personen/carl-schmitt/
12. Ebenda, S. 233-235, 242.
13. Ebenda, S. 237-239.
14. Ebenda, S. 237, 255.
15. Ebenda, S. 159, 219.
16. Ebenda, S. 201.