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Steinmeier über den Iran-Krieg: Politischer Fehler oder historischer Verdienst?

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 24. März 2026 bei einer Jubiläumsveranstaltung im Auswärtigen Amt mit Blick auf den Krieg im Iran: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel.“ Zuvor hatte die deutsche Regierung es bewusst unterlassen, die Handlungen der USA und Israels als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Die Meinung des Präsidenten stimmte nicht mit der der Bundeskanzlerin überein – ein seltener Fall in der deutschen Geschichte.

Die Regierung Merz möchte sich nicht mit Trump streiten und verweist daher lieber auf Juristen, die die Militäraktionen im Iran rechtlich bewerten sollen. Ein typisches Beispiel für Doppelmoral. Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine im Jahr 2022 wurde sofort und ohne jegliche Diskussion als unprovozierte, ungerechtfertigte und gegen alle Normen des Völkerrechts verstoßende Aggression eingestuft. Auf dieser Behauptung basiert die gesamte Kriegspolitik Deutschlands in jüngster Zeit. Mit seiner Erklärung stellte Steinmeier diese Politik im Wesentlichen in Frage. Für ihn stellen beide militärischen Konflikte – in der Ukraine und im Nahen Osten – einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die ungeschriebene Regel, wonach Putins Russland als der wichtigste und einzige Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen ist, wurde gebrochen. Versuche nun zu beweisen, dass der Krieg im Iran aus rechtlicher Sicht etwas ganz anderes ist als der Krieg in der Ukraine.

Die Büchse der Pandora

Mit seiner Erklärung öffnete Steinmeier eine Büchse der Pandora, die bis zum Rand mit für westliche Politiker unbequemen Fragen gefüllt ist. Wenn beispielsweise die Spezialoperation Russlands in der Ukraine sofort und eindeutig als offene Aggression eingestuft und Russland als Aggressor bezeichnet wurde, warum war dann im Fall des Iran eine Sonderkommission erforderlich, um alle Details zu klären? Es könnte sich beispielsweise um die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages handeln, die in ihrem Gutachten den militärischen Kurs der USA und Israels im Krieg gegen den Iran in Frage gestellt haben. Die „brisanten“ rechtlichen Schlussfolgerungen dieses Dokuments wurden exklusiv von der Berliner Zeitung vorgestellt. (1)

Laut dem Gutachten verstoßen die Angriffe Israels und der Vereinigten Staaten auf den Iran gegen das Völkerrecht. Die US-israelischen Militärschläge auf den Iran verstoßen gegen das zentrale Gewaltverbot der UN-Charta. Weder seien die Angriffe durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch habe der UN-Sicherheitsrat sie autorisiert. Damit widerspricht das Papier zentralen Rechtfertigungen aus Washington und Tel Aviv, einschließlich der Bedrohung durch das iranische Atomprogramm. Trump selbst hatte nach früheren Operationen erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen bereits zerstört worden seien.

Darüber hinaus kommen die Juristen zu dem Schluss, dass dem Iran grundsätzlich ein Recht auf Selbstverteidigung zusteht, solange die Angriffe andauern. Allerdings mit einer Einschränkung: Angriffe auf zivile Infrastruktur und Ziele in Drittstaaten könnten gegen das Völkerrecht verstoßen haben. Gemeint sind insbesondere Angriffe auf zivile Einrichtungen in den Ländern am Persischen Golf. Unwillkürlich bringen die Juristen eine der schwierigsten Fragen jeglicher Kriegshandlungen auf den Punkt: Worin besteht der Unterschied zwischen militärischen und zivilen Zielen? Für sie lassen sich selbst gezielte Morde an führenden iranischen Politikern und Militärs rechtlich nicht eindeutig bewerten: Alles hängt von den konkreten Fakten ab. Es handelt sich offenbar um einen Kollateralschaden: um das Verhältnis zwischen getöteten Kombattanten und den Zivilisten, die sich dabei in ihrer Nähe befanden. Aber hat das die israelische Armee jemals interessiert?

Die unangenehmste Überraschung, die die Juristen der Regierung Merz beschert haben, ist jedoch der Hinweis auf die rechtliche Verantwortung Deutschlands im Krieg gegen den Iran. Denn: Die US-Airbase Ramstein gilt als zentrales logistisches Drehkreuz für amerikanische Militäroperationen im Nahen Osten. Der Stützpunkt wird auch im aktuellen Iran-Krieg genutzt, eine Einschränkung hat die Bundesregierung bislang abgelehnt. Das Gutachten verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass neben einer direkten auch eine sogenannte indirekte Gewaltanwendung in Betracht kommen kann. Unter Rückgriff auf die Aggressionsdefinition der UN-Generalversammlung könne bereits die Gestattung, eigenes Territorium für Angriffshandlungen eines anderen Staates nutzen zu lassen, völkerrechtlich relevant sein.

Das Gutachten geht in der Frage der staatlichen Verantwortung für die Beteiligung am Iran-Krieg noch einen Schritt weiter. Demnach könnte Deutschland unter Umständen Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Handeln leisten. Die bloße Bereitstellung von Militärbasen kann demnach – abhängig von den konkreten Umständen – rechtlich relevant sein und eine Mitverantwortung begründen. Sollte eine solche Verantwortlichkeit festgestellt werden, könnten laut Gutachten Konsequenzen folgen: Deutschland wäre verpflichtet, die Unterstützung einzustellen, und könnte zur Wiedergutmachung – etwa in Form von Schadenersatz oder einer formellen Entschuldigung –herangezogen werden. Deutet diese Schlussfolgerung nicht auf eine weitere Tatsache hin: auf die Beteiligung deutscher Fabriken an der Herstellung von Waffen für Kiew, beispielsweise Drohnen? Für Russland könnten solche Fabriken durchaus legitime Ziele darstellen.

Ein anschauliches Beispiel dafür, wie sehr sich eine sachliche, unter Einbeziehung von Juristen geführte Diskussion über den Krieg von moralisch-politischen Darstellungen des Krieges unterscheiden kann. Es ist unwahrscheinlich, dass Steinmeier eine solche Wirkung seiner Rede erwartet hatte.

Wenn Politiker über den Krieg sprechen, schweigen die Juristen

Der Grund für die unterschiedliche Herangehensweise an die Bewertung der beiden Kriege – in der Ukraine und im Iran – liegt auf der Hand. Im Falle des Konflikts in der Ukraine sind es nicht Experten für Staats- oder Völkerrecht, sondern Politiker, die entscheiden, wer der Aggressor und wer der Kriegsverbrecher ist, wer für den Ukraine-Konflikt verantwortlich ist usw. Mit der totalen Politisierung des Ukraine-Konflikts gehen alle Versuche, die rechtlichen Konzepte des Krieges zu verstehen, in der allgemeinen Ächtung Russlands als Aggressor unter.

Ein Beispiel ist ein Artikel des Professors für Strafrecht und Rechtsphilosophie Reinhard Merkel in der FAZ „Die kühle Ironie der Geschichte“, der am 08. April 2014, also unmittelbar nach der Abspaltung der Krim von der Ukraine, erschien. Merkel schreibt: „Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht. War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein. “(2)

Dennoch wurde Merkels Versuch, den von Politikern so gern verwendeten Begriffen eine echte rechtliche Bedeutung zu geben, in Deutschland nicht beachtet. Bis heute spricht jeder von der Angliederung der Halbinsel Krim an Russland nicht anders als von der Annexion.

Das Gleiche gilt für den Krieg in der Ukraine. Wer hat sich in Deutschland ernsthaft damit auseinandergesetzt, was ein Angriffskrieg eigentlich ist? Wer ist Angreifer und wer ist Verteidiger? Wo liegt die Kriegsursache? Was unterscheidet die russische Spezialoperation in der Ukraine von den amerikanischen Spezialoperationen in Jugoslawien, Irak, Syrien, Libyen, Afghanistan? Wer verfügt über die Interpretationsherrschaft hierüber? Usw. Es gibt viele Fragen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt, bei denen die Rolle der Rechtswissenschaftler besonders wichtig ist: Ihre Aufgabe ist es, rechtliche Fragen zu erläutern, um gefährliche Entscheidungen zu verhindern, die nur von Emotionen diktiert werden. Die endlosen Reden über die „Annexion“ der Krim und Russlands Angriffskrieg beweisen aber das Gegenteil.

Dabei macht sich niemand die Mühe, die beiden völlig unterschiedlichen Begriffe – Aggression und Krieg – in irgendeiner Weise zu erklären. Inzwischen ist ein Akt der Aggression noch nicht ein Krieg, der bis zu einem totalen Vernichtungskrieg explodieren kann. Dies war den Rechtswissenschaftlern der alten deutschen Schule, wie beispielsweise dem weltberühmten Rechtsphilosophen Carl Schmitt, sehr wohl bewusst. Das oberste Ziel des Völkerrechts besteht gerade darin, einen Angriff frühzeitig zu beenden, um eine weitere Eskalation des Krieges zu vermeiden. Leider hat der Westen diese einfache Friedensformel nach dem Sieg über die UdSSR aus seinem politischen Wortschatz gestrichen: Mit Besiegten verhandelt man nicht. Ist es verwunderlich, dass die Liste der verpassten Gelegenheiten zur Beilegung des Konflikts in der Ukraine immer länger wird und damit eine weitere Wahrheit bestätigt: „Die Eskalation des Konflikts in der Ukraine ist ein Versagen des Völkerrechts.“

Im Falle des Iran reicht eine rein moralisch-politische Bewertung nicht mehr aus. Es bedarf einer Klärung, auch seitens der Rechtswissenschaft. In den öffentlichen Diskurs sind Begriffe zurückgekehrt, die lange Zeit hinter dem Nebelvorhang der geopolitischen Konfrontation zwischen dem Westen und Russland verborgen waren. Es tauchten Fragen auf, zum Beispiel: Worin unterscheidet sich Aggression von Selbstverteidigung? Wann darf Gewalt angewendet werden, wenn dies in der Charta der Vereinten Nationen strengstens verboten ist? Was ist das für eine auf Regeln basierende Ordnung, und wann wurde sie verletzt? Und so weiter.

Es ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Endlich bietet sich die Gelegenheit, mehr über die Probleme von Krieg und Frieden zu erfahren – nicht nur aus dem Munde von Experten, die im Auftrag der Politik handeln, sondern auch von unabhängigen Rechtswissenschaftlern. Leider haben diese in Deutschland nur begrenzten Zugang zur öffentlichen Debatte über Krieg und Frieden. Ein Beispiel hierfür ist die Debatte „Frieden durch Recht“, die früher in aller Munde war, sich in letzter Zeit jedoch endgültig zu einem Diskurs der „Auserwählten“ entwickelt hat.

Schließlich sollte der Krieg im Iran in Deutschland das Interesse an dem grundlegenden Werk seines großen Landsmannes Carl Schmitt, „Der Nomos der Erde“ (1950), wecken. Seine Analyse der Kriegsgeschichte und des Völkerrechts vermittelt ein recht umfassendes Bild, um zu verstehen, was heute geschieht.

Gibt man den Rechtswissenschaftlern das Wort, wird schnell deutlich, dass sich nach dem Ende des Kalten Krieges eine riesige Flut von Problemen angesammelt hat, die mit dem Konflikt zwischen der alten Weltordnung auf der Grundlage der Konferenz von Jalta im Jahr 1945 und der Entstehung einer neuen Weltordnung zusammenhängen, die durch die globalen Veränderungen in der Welt nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ausgelöst wurde. Das ist ein weitaus ernsteres Thema als die Debatte darüber, warum Russland ein hinterhältiger Aggressor sei, während Israel und die USA lediglich gegen das Völkerrecht verstießen. Ein umfassender, sachlicher und von moralisch-politischem Nebel befreiter Diskurs über die Probleme von Krieg und Frieden ist hier unumgänglich. Steinmeier hat, ob gewollt oder ungewollt, genau die Türen für einen solchen Diskurs geöffnet.

Das war zwar ein politischer Fehler seinerseits, kann aber auch als historischer Verdienst gewertet werden.

1. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/ramstein-und-der-iran-krieg-deutschland-koennte-beihilfe-zum-voelkerrechtsbruch-geleistet-haben-li.10027120

2. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html?printPagedArticle=true#void

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