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Welchen Präsidenten braucht Deutschland?

Die Äußerung des deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der Irankrieg verstoße gegen das Völkerrecht, löste in den Medien heftige Reaktionen aus, allerdings weniger in Form von Kritik an den aggressiven Handlungen Israels und der USA als vielmehr in Form von Kritik am Präsidenten selbst. Ein weiteres Anzeichen für die Krise der deutschen Demokratie?

Zur Erinnerung: Steinmeier erklärte am 24. März 2026 bei einer Jubiläumsveranstaltung im Auswärtigen Amt mit Blick auf den Krieg im Iran: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel.“ Eigentlich kann es gar keine andere Meinung geben. Doch die Reaktion der Öffentlichkeit auf die Äußerung des Präsidenten war nicht eindeutig, worauf der Korrespondent der Berliner Zeitung, Harald Neuber, in seinem Artikel „Steinmeier sagt „völkerrechtswidrig“ – und plötzlich soll er schweigen“ (29.03.2026) hinwies.

Auf diesen Aspekt der öffentlichen Reaktion auf die Äußerung des Präsidenten wies der Korrespondent der Berliner Zeitung, Harald Neubauer, in seinem Artikel „Steinmeier sprach einen Verstoß gegen das Völkerrecht an – und plötzlich wird er zum Schweigen gebracht“ (29.03.2026) hin. Er schreibt: „Was folgte, war bemerkenswert. Nicht wegen der Reaktionen, die man erwartet hätte – eine Debatte über Völkerrecht, über die Zukunft der regelbasierten Ordnung, über die Frage, was es bedeutet, wenn westliche Demokratien die Normen brechen, die sie selbst geschaffen haben. Sondern wegen der Reaktionen, die tatsächlich kamen.“ (1)

Kritiker fordern, dass der Präsident sich nicht äußert

Bereits am Tag nach Steinmeiers Erklärung wurden erste kritische Stimmen gegen ihn laut. Neuber schreibt: „Der Spiegel titelte, Steinmeier ernte „Lob aus Teheran und von der AfD“. Unionsfraktionschef Jens Spahn forderte den Bundespräsidenten zur „Zurückhaltung“ auf und erklärte, die „völkerrechtliche Prüfung“ obliege der Bundesregierung.“ Neubers Kollegen bei der Berliner Zeitung haben diese Liste kritischer Anmerkungen gegenüber dem Präsidenten erweitert.

So schreibt Klaus Bachmann in seinem Beitrag unter dem Titel „Völkerrechtspuristen gegen Realpolitiker: Steinmeiers Iran-Äußerung spaltet Berlin“ (06.04.2026): „Im Internet brach nach Steinmeiers Äußerung ein Sturm los (aber das passiert dort ja fast stündlich), hauptsächlich über das, was Steinmeier nicht gesagt hatte. Die Jüdische Allgemeine brachte eine kompakte Zusammenfassung aller Vorwürfe: Steinmeier hatte die Mullahs im Iran nicht kritisiert, er hatte den Hamas-Angriff vom 7. Oktober nicht verurteilt, er hatte nicht erwähnt, dass der Iran Israel mit Vernichtung droht; und Steinmeier sei wegen seiner früheren Russland-Politik nicht glaubwürdig. „Gut gebrüllt, Löwe“, sagte man früher“. (2)

Boban Dukic fügt in seinem Artikel „Schattenminister von Bellevue: War Steinmeiers Egotrip verfassungskonform?“ hinzu: „Der israelische Botschafter Ron Prosor kritisierte Steinmeier in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung scharf. Er wirft dem Staatsoberhaupt vor, an überholten Denkmustern festzuhalten und die Realität der Diplomatie zu verkennen. „Wenn man nur lange genug miteinander spricht, wird am Ende alles gut. Das ist ein schöner Gedanke. Er hat nur einen Haken. Er funktioniert nicht bei Leuten, die gar nicht reden wollen, außer, um Zeit zu gewinnen, um die Raketen zu betanken“, so Prosor.“ (3)

„In manchen Kommentaren wurde das weiter zugespitzt: Steinmeier habe seine Kompetenzen überschritten, seine Neutralitätspflicht verletzt, einen „Egotrip“ unternommen“, bemerkt Neuber und kommt zu dem Schluss: „Und damit war die Debatte gerahmt: nicht als Auseinandersetzung über Recht und Unrecht im Krieg, sondern als Frage der Zuständigkeit, der Etikette – und, unterschwellig, der Kontaktschuld.“ Für ihn ist eine solche Reaktion weit mehr als nur „ein innenpolitisches Scharmützel“: „In ihnen steckt eine Erzählung darüber, was in der Berliner Republik gesagt werden darf, wer es sagen darf – und was es über den Zustand des sogenannten wertegeleiteten Westens aussagt, wenn die Antwort auf eine völkerrechtliche Bewertung lautet: Halt den Mund, die Falschen klatschen.“

Der Freund meines Feindes ist auch mein Feind

So lässt sich der Kern der Kritik am Präsidenten grob umschreiben: Er ist bereits allein deshalb schuldig, weil seine Äußerung in Teheran und bei der AfD auf Zustimmung gestoßen ist. Neuber verwendet zur Beschreibung dieser Situation den Begriff „Kontaktschuld“ und verbindet ihn mit einem Artikel im Spiegel. Er schreibt: „Hier wird es unangenehm. Denn die wirksamste Waffe gegen Steinmeier war nicht das Verfassungsrecht. Es war die Rahmung. Der Spiegel berichtete unter der Überschrift, Steinmeier ernte „Lob aus Teheran und von der AfD“. Das ist, rein nachrichtlich betrachtet, korrekt. Irans Außenminister Araghchi lobte Steinmeier bei X. AfD-Co-Chef Chrupalla sagte: „Da hat er mal recht gehabt.“ Beides ist passiert. Aber die Anordnung dieser Fakten in einer Überschrift erzeugt eine Suggestion, die über die Nachricht hinausgeht: Wer das Gleiche sagt wie der Iran und die AfD, macht sich verdächtig. Die Aussage wird nicht nach ihrem Inhalt bewertet, sondern nach dem Applaus, den sie erhält.“

Ist das nicht das von Carl Schmitt beschriebene „Freund-Feind“-Schema? Die Teilung der Welt in „Freunde“ und „Feinde“ – ein schwerwiegendes koloniales Erbe der westlichen Zivilisation – zeigte sich in diesem Fall in ihrer ganzen Schärfe. Das ist auch für Neuber offensichtlich: „Die Reaktion auf seine Rede – die Forderung nach Zurückhaltung, die Kontaktschuld-Rahmung durch Teheran und AfD, die Umdeutung einer Sachaussage in eine Kompetenzfrage – sagt mehr über den Zustand der deutschen Debattenkultur als über den Bundespräsidenten. Sie zeigt eine Öffentlichkeit, die zunehmend Schwierigkeiten hat, zwischen dem Inhalt einer Aussage und der Identität derer zu unterscheiden, die ihr zustimmen.“

Das ist jedoch bei weitem kein Einzelfall. Dass inhaltliche Debatten durch Zuordnung zu unerwünschten Sympathisanten (rechten Populisten, Verschwörungstheoretikern, Putin-Versteher usw.) ersetzt werden, überrascht heute kaum noch jemanden. Dies ist längst zur Norm der deutschen Debattenkultur geworden.

Und dennoch: Worüber kann der Präsident offen sprechen, ohne Kritik auf sich zu ziehen?

Neuber widmet diesem Thema besondere Aufmerksamkeit. Erstens: Wenn Steinmeier sagt, dass ein Krieg gegen den Iran gegen das Völkerrecht verstößt, gibt er damit die überwiegende Position der internationalen Völkerrechtswissenschaft wieder, auch in Bezug auf die Begründung der USA, wonach ihnen angeblich ein unmittelbarer Angriff seitens des Iran drohe. Also: „Er hat die herrschende Lehre referiert. Man kann anderer Meinung sein – aber man kann nicht behaupten, er habe Unsinn erzählt.“

Zweitens, so betont Neuber, kann der Präsident gemäß dem Grundgesetz (Artikel 54 ff.) keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden: Er wird in der Staatsrechtslehre als „Gewalt sui generis“ verstanden, die außerhalb des Tagesgeschäfts der Regierungspolitik steht. Seine Rolle ist repräsentativ und integrativ. Aber„repräsentativ und integrativ“ heißt nicht: stumm. Darüber hinaus beruft sich Neuber auf den Rechts wissenschaftler Christian Pestalozza, der in der Äußerung des Präsidenten keinen Rechtsverstoß sieht: „Er betont, dass Reden des Bundespräsidenten keiner Genehmigung der Bundesregierung bedürfen. Er deutet sogar eine legitime „Arbeitsteilung“ an: Der Präsident kann sagen, was die Regierung aus diplomatischen Gründen nicht ausspricht. Das ist kein Verfassungsverstoß – es ist ein Zusammenspiel unterschiedlicher Rollen, wie es das Grundgesetz vorsieht.“

Neubers Fazit: „Was hier als verfassungsrechtliche Debatte inszeniert wird, ist in Wahrheit eine politische Disziplinierung: Ein Staatsoberhaupt soll schweigen, weil seine Aussage unbequem ist – nicht weil sie falsch oder unzulässig wäre.“

Die unbequeme Wahrheit über Doppelmoral

Neuber verwendet den Begriff „Doppelmoral“ zwar nicht, doch im Fall von Steinmeiers Äußerung ist deren Vorhandensein offensichtlich. Er schreibt: „Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Rede im Auswärtigen Amt nichts gesagt, was die herrschende Völkerrechtslehre nicht stützt. Er hat nichts gesagt, was das Grundgesetz ihm verbietet. Er hat nichts gesagt, was das Bundesverfassungsgericht als Kompetenzüberschreitung werten würde. Er hat etwas gesagt, was unbequem ist – für die Bundesregierung, für die transatlantischen Beziehungen, für das Selbstbild eines Westens, der sich gerne als Hüter der regelbasierten Ordnung versteht, aber ungern daran erinnert wird, wenn seine engsten Verbündeten diese Regeln brechen.“

Der Westen muss sich zwischen seinen eigenen Werten und dem Völkerrecht entscheiden, d. h. er steht vor einem Dilemma, das ihn angesichts seiner Mission, eine auf Regeln basierende Weltordnung zu schützen, ständig begleitet. Merz spricht über dieses Dilemma und bezieht sich dabei natürlich auf alle autoritären Regime, einschließlich Russland: „Wir sehen das Dilemma, dass mit völkerrechtlichen Maßnahmen und Schritten – die wir ja in den letzten Jahrzehnten immer wieder auch versucht haben – gegen ein Regime, das atomar aufrüstet und das eigene Volk brutal unterdrückt, offensichtlich nichts zu bewirken ist.“ Neuber verlagert dieses Dilemma direkt auf den Iran: „Das ist ein bemerkenswert ehrlicher Satz. Er beschreibt ein echtes Dilemma. Das iranische Regime ist eine brutale Theokratie, die Frauen unterdrückt, Oppositionelle hinrichtet und terroristische Gruppen finanziert. Der Wunsch, dieses Regime an der Atombombe zu hindern, ist legitim. Die Frage, ob diplomatische Mittel ausreichen, ist berechtigt.“

„Aber ein Dilemma löst sich nicht dadurch auf“, fügt Neubauer hinzu, „dass man das Recht ignoriert. Das Völkerrecht kennt keine Ausnahme für besonders unsympathische Regime. Es kennt keine Klausel, die besagt: Das Gewaltverbot gilt, es sei denn, der Angegriffene ist wirklich schlimm. Das mag man als Schwäche des Systems betrachten. Aber es ist zugleich seine größte Stärke. Denn ein Recht, das nur gilt, wenn es bequem ist, ist kein Recht. Es ist ein Vorwand.“

Genau so läuft es tatsächlich ab, was die Vorherrschaft der Doppelmoral des Westens bestätigt. Neuber schreibt: „Als die USA 2003 den Irak angriffen, war die völkerrechtliche Bewertung ähnlich eindeutig – und ähnlich unbequem. Gerhard Schröder sagte damals Nein, und es war richtig. Aber auch damals wurde die Debatte nicht über den Inhalt geführt, sondern über die Frage, ob man das den „amerikanischen Freunden“ antun dürfe. Die Parallele ist frappierend. Und sie führt zu einer unbequemen Schlussfolgerung: Wenn der „wertegeleitete Westen“ seine Werte nur dann verteidigt, wenn sie nicht mit den Interessen der Führungsmacht kollidieren, dann sind es keine Werte. Dann sind es Präferenzen. Und Präferenzen sind verhandelbar.“

Mit anderen Worten: Es bleibt offen, ob man „böse“ Regime bombardieren darf, wenn der Westen seine Werte verteidigt und diplomatische Mittel dafür nicht ausreichen. In diesem Sinne stellen autoritäre Regime für den Westen mit seinen Werten eine existenzielle Bedrohung dar, was den Einsatz militärischer Gewalt in Form eines Präventivschlags rechtfertigt. Ein Bombenangriff auf den Iran, der eine Atombombe anstrebt, ist also in den Augen der USA und Israels eine durchaus gerechtfertigte Maßnahme, auch wenn dies der Meinung der überwiegenden Mehrheit der Rechtswissenschaftler widerspricht. Damit haben sie, bildlich gesprochen, die Büchse der Pandora geöffnet. Denn das Gesetz muss für alle gleich sein, das heißt, ein Präventivschlag aufgrund einer potenziellen Bedrohung kann nun durchaus einen legitimen Status in den internationalen Beziehungen erlangen und zur Lösung anderer internationaler Konflikte genutzt werden: in Europa, im Südchinesischen Meer, im Arktischen Ozean usw. Wie man so schön sagt: Angriff ist die beste Verteidigung.

In der Tradition der unbequemen Reden von Präsidenten

Neuber regt dazu an, über die Lehren aus dem Konflikt zwischen dem Präsidenten und der Regierung nachzudenken, und bezieht sich dabei auf den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker. Dieser sagte 1985: „Wer vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ Neuber formuliert diesen Satz um: „Wer vor dem Völkerrecht die Augen verschließt, wenn es unbequem wird, wird blind für die Zukunft. Denn eine internationale Ordnung, in der das Recht nur gilt, wenn die Mächtigen es wollen, ist keine Ordnung. Es ist ein Arrangement auf Abruf. Und Arrangements auf Abruf enden erfahrungsgemäß nicht gut. Steinmeier hat daran erinnert.“

Dass Richard von Weizsäcker hier erwähnt wird, ist kein Zufall: Er gehört zu den Bundespräsidenten, die in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands deutliche Spuren hinterlassen haben. Neuber schreibt: „Es ist aufschlussreich, Steinmeiers Äußerung in die Geschichte des Amtes einzuordnen. Denn die Vorstellung, der Bundespräsident müsse sich aus kontroversen Sachfragen heraushalten, hält der historischen Überprüfung nicht stand. Richard von Weizsäcker hielt am 8. Mai 1985 seine berühmte Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes, in der er den Tag als „Tag der Befreiung“ bezeichnete. Das war damals keine Selbstverständlichkeit. Es war eine politische Intervention in eine Geschichtsdebatte, die die Bundesrepublik spaltete. Helmut Kohl war nicht begeistert. Die geschichtsrevisionistischen Vertriebenenverbände waren empört. Weizsäcker hat trotzdem gesprochen – und die Rede wurde zu einem der prägenden Texte der deutschen Nachkriegsgeschichte. Niemand hat ihm ernsthaft eine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen.“

Neuber nennt, während er die „Tradition der unbequemen Präsidentenrede“ nachzeichnet, zwei weitere Namen. Er schreibt: „Roman Herzog hielt am 26. April 1997 seine „Ruck-Rede“ im Hotel Adlon, in der er der deutschen Gesellschaft „Reformstau“ und „Lähmung“ attestierte und einen fundamentalen Mentalitätswandel forderte. Das war eine massive Einmischung in die Tagespolitik – weit konkreter und direkter als alles, was Steinmeier gesagt hat. Herzog kritisierte implizit die Regierung Kohl, er kritisierte die Gewerkschaften, er kritisierte die Gesellschaft insgesamt. Die Rede wurde gefeiert. Auch hier: kein Vorwurf der Kompetenzüberschreitung. Horst Köhler trat 2010 zurück, nachdem eine Äußerung über Auslandseinsätze der Bundeswehr – er hatte angedeutet, dass wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen könnten – als Tabubruch interpretiert wurde. Aber selbst bei Köhler ging es nicht um eine verfassungsrechtliche Grenzüberschreitung, sondern um politischen Druck.“

Ein charakteristisches Merkmal all dieser Reden ist eine unabhängige, von politischen Zwängen freie Sichtweise auf die Ereignisse – unbequem für die Regierung, aber für die Mehrheit der deutschen Bürger nachvollziehbar und akzeptabel. Der Präsident tritt hier als Gewissen der Nation auf, das sensibel auf die Probleme und Anliegen der Gesellschaft reagiert. Dazu muss er sich jedoch von seiner Rolle als „Schattenkommissar“ der Regierung lösen und mutig genug sein, sich keinem politischen Druck zu beugen. Das ist bei weitem nicht jedem möglich, vor allem wenn man bedenkt, dass gerade die Regierungsparteien darüber entscheiden, wer in Deutschland Präsident werden soll. Ob dies als historischer Verdienst des Präsidenten gewertet wird oder im Gegenteil als sein politischer Fehler in das Gedächtnis der Öffentlichkeit eingeht, wird die Geschichte zeigen.

Kaum lässt sich Joachim Gauck zu den „unbequemen“ Präsidenten zählen, der es sich erlaubt hat, NPD-Anhänger als „Spinner“ zu bezeichnen und die Bürger dazu aufzurufen, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen“. Natürlich hatte er als Präsident das Recht, sich so zu äußern, und das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht erneut bestätigt: „Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst.“ Sein Wunsch, die NDP-Anhänger in ihre Schranken zu weisen, war jedoch eher ein konzentrierter Ausdruck der offiziellen Politik als die unabhängige Meinung eines Politikers, der über den politischen Umständen stehen sollte. Das ist ganz und gar nicht das, was Neuber im Sinn hatte, als er von der „Tradition der unbequemen Präsidentenrede“ sprach.

Was für einen Präsidenten brauchen wir also: einen bequemen oder einen unbequemen?

Für Neuber lautet die eigentliche Frage nicht: Durfte der Bundespräsident das sagen? Sondern: Warum fällt es uns so schwer, das Offensichtliche auszusprechen? Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn sich der Präsident ständig nach der Regierung umsehen muss, um nichts Unpassendes zu sagen, was soll man dann über die einfachen Bürger sagen? Natürlich kann man von einer Krise der deutschen Demokratie sprechen, in der durch verschiedene Einschränkungen eine der wichtigsten Grundlagen jeder Demokratie – die Meinungsfreiheit – untergraben wird. Es gibt jedoch noch eine weitere Geschichte, die weitgehend erklärt, warum es in Deutschland so schwer ist, das Offensichtliche auszusprechen: Die politische Elite Deutschlands vertraut ihrem Volk nicht, glaubt nicht an dessen gesunden Menschenverstand und politische Reife.

Es geht nicht nur um das Verfahren zur Wahl des Bundespräsidenten: Volksabstimmungen und andere Elemente der direkten Demokratie sind in Deutschland eher die Ausnahme als die Regel – im Gegensatz zu Nachbarländern wie beispielsweise der Schweiz, wo die Regierung ihrem Volk so sehr vertraut, dass sie die Entscheidung über komplexe Probleme häufig auf die Schultern der Wähler abwälzt. Das Misstrauen der politischen Elite Deutschlands gegenüber ihrem Volk ist gewissermaßen eine Quittung für die Vergangenheit. Hitler kam auf demokratischem Wege an die Macht: Die Weimarer Verfassung sah die Direktwahl des Präsidenten vor, was zu einer Destabilisierung der Republik führte. Die Gründer der Bundesrepublik wollten kein Staatsoberhaupt, das sich als direkter Vertreter des Volkes über das Parlament stellt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die Gründer der Bundesrepublik kein Staatsoberhaupt, das sich als direkter Vertreter des Volkes über das Parlament stellt. Sie haben eine parlamentarische Demokratie aufgebaut, kein Präsidialsystem.

Die schwierigere Aufgabe lag jedoch woanders: in der Demokratisierung der deutschen Gesellschaft. In der BRD war das amerikanische Programm „Re Education“ für die Umerziehung der deutschen Bürger zuständig, dessen Hauptziel darin bestand, die Westdeutschen in die westliche Demokratie zu integrieren. Der Historiker August Winkler schildert in seinem Buch „Der lange Weg nach Westen – Deutsche Geschichte II: Vom ‚Dritten Reich‘ bis zur Wiedervereinigung“ den langen und scheinbar erfolgreichen Weg zur westlichen Demokratie.

Nach der deutschen Wiedervereinigung machte sich die politische Elite der Bundesrepublik mit nicht minderem Elan an die „Demokratisierung“ Ostdeutschlands, stieß dabei jedoch auf Widerstand. West- und Ostdeutsche waren sich nicht einig darüber, was echte Demokratie eigentlich ausmacht. Das lässt sich beispielsweise leicht in Dirk Oschmanns Buch „Der Osten: eine westdeutsche Erfindung“ nachlesen, das zum Bestseller wurde. In den östlichen Bundesländern bahnte sich eine friedliche Revolution an, die ihre Forderungen an die Politiker stellte. Dresden wurde zum Zentrum der revolutionären Bewegung. Wenn man sich die programmatischen Thesen der AfD genauer ansieht und sie mit den Forderungen der Anhänger der friedlichen Pegida-Demonstrationen vergleicht, lassen sich zwischen beiden sehr viele Gemeinsamkeiten feststellen.

Wie es aussieht, hat die AfD, die sich zur wichtigsten Oppositionskraft gegenüber den Regierungsparteien entwickelt hat, den wichtigsten Trend in der Stimmung der deutschen Gesellschaft erkannt: Die Zeit der politischen Vormundschaft ist vorbei. Angesichts der beispiellosen Krise, die Deutschland ebenso wie Europa erfasst hat, ist ein direktes Engagement der Bürger in der konkreten Politik nicht mehr wegzudenken. Die Direktwahl des Bundespräsidenten sowie generell eine aktivere Nutzung der Elemente der direkten Demokratie sind zu einer Forderung der Zeit und zu einer der wichtigsten Parolen der AfD geworden.

Bereits 2021 hatte die AfD vorgeschlagen, zu Direktwahlen des Präsidenten überzugehen. Der Vorschlag wurde abgelehnt: Vertreter aller sogenannten Volksparteien sprachen sich dagegen aus. Das ist verständlich. Konnte man diese Parteien früher noch voneinander unterscheiden, so verschiebt sich ihre gemeinsame Politik in letzter Zeit in Richtung einer einheitlichen Linie, bei der Gelb kaum noch von Schwarz und Grün kaum noch von Rot zu unterscheiden ist. Die Bildung großer Koalitionen hat den Wettbewerb zwischen den Regierungsparteien untergraben und ihn durch die Suche nach politischem Konsens ersetzt. Haben sie sich damit nicht selbst einen mächtigen Konkurrenten in Form der AfD geschaffen, indem sie eine Brandmauer gegen diese alternative Partei errichtet haben?

Theoretisch könnte der Präsident in dieser seit langem schwelenden politischen Krise als Schlichter fungieren, wobei er gemäß dem Grundgesetz eine überparteiliche Rolle einnehmen und sich nicht in die Angelegenheiten der Regierung einmischen würde. Dazu muss er sich jedoch vom politischen Druck der Regierungsparteien befreien, das heißt, er muss vom Volk ein direktes Mandat für „unbequeme Reden“ erhalten. Doch bislang wird bereits die Diskussion über die Kandidatur des künftigen Präsidenten zum Gegenstand politischer Verhandlungen, bei denen das letzte Wort natürlich den Regierungsparteien vorbehalten bleibt.

Es sieht so aus, als könnten die neuen Präsidentschaftswahlen erneut die Geschlossenheit der Regierungsparteien in ihrer Konfrontation mit der Opposition auf die Probe stellen: Die ADG hat sich erneut für direkte Präsidentschaftswahlen ausgesprochen, die im kommenden Jahr stattfinden sollen. Der Wahlkampf hat begonnen. Ob er es nun wollte oder nicht: Steinmeier hat mit seiner Äußerung zum Krieg im Iran Öl ins Feuer der bevorstehenden – zweifellos hitzigen – Debatte gegossen. Doch diese Debatte wird sich nicht mehr nur auf die Wahlmodalitäten beschränken – es wird sicherlich um das Schicksal der deutschen Demokratie gehen.

1. https://www.berliner-zeitung.de/article/steinmeier-sagt-voelkerrechtswidrig-und-ploetzlich-soll-er-schweigen-10027426

2. https://www.berliner-zeitung.de/article/voelkerrechtspuristen-gegen-realpolitiker-streit-um-steinmeiers-iran-aeusserung-spaltet-berlin-10028420

3. https://www.berliner-zeitung.de/article/schattenminister-von-bellevue-war-steinmeiers-egotrip-verfassungskonform-10026941

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