Jeder Krieg steht unter dem starken Einfluss des technischen Fortschritts. Aber unter den Bedingungen der „Kriminalisierung des Krieges“, die Carl Schmitt seit dem Ende des Ersten Weltkriegs beobachtete, werden moderne Waffen zum größten Hindernis auf dem Weg zum Frieden. Der Krieg im Iran ist ein anschauliches Beispiel dafür.
Ein paar Maschinengewehre reichen aus, um Aufstände ganzer Stämme niederzuschlagen, wie es in Afrika während der Kolonialzeit der Fall war. Ein paar mechanisierte Kolonnen mit modernen Panzern reichen aus, um erfolgreiche Blitzkriege zu führen, wie es im Zweiten Weltkrieg der Fall war. Zwei Atombomben reichen aus, um einen ganzen Staat in die Knie zu zwingen. Heute reichte die geheime Waffe aus, um ohne Verluste eine Operation zur Gefangennahme des Präsidenten eines Nachbarstaates durchzuführen. Superwaffen verleiten diejenigen, die sie besitzen, dazu, gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen. Der Feind ist nicht mehr der Feind, sondern ein Verbrecher, gegen den man ohne Rechtfertigung Krieg führen kann. Ist es nicht genau das, was wir heute im Iran beobachten, wo die militärisch-technische Überlegenheit Israels und der USA den Grund, den Anlass und die Intensität des Krieges gegen einen souveränen Staat bestimmt?
In seinem Werk „Der Nomos der Erde“ (1950) beschrieb Carl Schmitt recht ausführlich die Abhängigkeit des Völkerrechts von den technischen Mitteln der Kriegsführung. Darin sah er das Problem des sogenannten „gerechten Krieges“ – einer Doktrin, die die Siegermächte des Ersten Weltkriegs (England und Frankreich) für sich nutzten, um den Gegner (Deutschland) zu diskriminieren und ihm die gesamte Verantwortung für die Auslösung des Krieges zuzuschreiben. Wie Schmitt bemerkt, steckt in der Idee eines gerechten Krieges, wenn es um die justa causa (die Frage der Kriegsursache) geht, immer der versteckte Wunsch, den Gegner zu diskriminieren. „Der Krieg, bemerkt er, wird dann schnell zur bloßen Strafaktion, er erhält punitiven Charakter (Strafcharakter, Anm. d. Autors), die vielen ernsten Dubia (lat. Zweifel, Anm. d. Autors) der Lehre vom bellum justum (lat. ein gerechter Krieg, Anm. d. Autors), sind schnell vergessen, der Feind wird einfach Verbrecher, und das Weitere, nämlich die Entrechtung und Plünderung des Gegners, d.h. die Zerstörung des formal immer noch einen justus hostis voraussetzenden Feindbegriffes, ergibt sich dann praktisch von selbst.“ (1)
Schon damals, nach dem Zweiten Weltkrieg, unter der Prägung der angloamerikanischen Bombardierung den deutschen Städten, sah Schmitt im Wandel des zwischenstaatlichen Krieges zum modernen gerechten Krieg eine globale Gefährdung des Weltfriedens. Jeder Krieg und auch ein gerechter Krieg, betont Schmitt, ist von der Waffe abhängig. Die technische Entwicklung des Vernichtungsmittels ändert den Charakter des Krieges grundsätzlich. Schmitt zeigt das auf dem Beispiel der Luftwaffe. Der Luftkrieg trägt einen Vernichtungscharakter, weil der Bombenabruf aus der Luft „nur den Sinn und Zweck einer Vernichtung“ hat. (2)
Die modernen Kriege sind also von technischer Entwicklung der Fernwaffen stark geprägt und sind im Prinzip die Vernichtungskriege. Im 21. Jahrhundert wird das zur Kernfrage des Krieges: Zu den modernen Vernichtungswaffen gehören heute sicherlich nicht nur Bomben- oder Tiefflieger, über welchen Schmitt schreibt, sondern auch Drohnen, Rakete und Systeme, die diese Rakete und Drohnen anfangen und vernichten können. Solche Vernichtungsmittel bezeichnen noch mehr die Sinnwandel des Krieges, die mit der Etablierung des Luftkrieges begonnen hat.
Die beiden Probleme – technisches und des gerechten Krieges – sind also die wichtigsten Fragen des Weltfriedens. Zum Krieg auf beiden Seiten, betont Schmitt, gehört eine gewisse Chance, ein Minimum von Möglichkeit des Sieges. „Hört das auf, so ist der Gegner nur noch Objekt einer Zwangsmaßnahme. Dann steigert sich der Gegensatz der kämpfenden Parteien in entsprechendem Grade.“ Nun formuliert Schmitt das wirkliche Problem des modernen gerechten Krieges: „Die Überlegene hält seine Waffen-Überlegenheit für einen Beweis seiner justa causa und erklärt den Feind für einen Verbrecher, weil man den Begriff des justus hostis nicht mehr zu realisieren vermag. Die Diskriminierung des Feindes zum Verbrecher und die gleichzeitige Hineinziehung der justa causa laufen parallel mit der Steigerung der Vernichtungsmittel und mit der Entortung des Kriegsschauplatzes. Die Steigerung der technischen Vernichtungsmittel reißt den Abgrund einer ebenso vernichtenden, rechtlichen und moralischen Diskriminierung auf.“ (3)
Im Kalten Krieg herrschte ein atomares und militärisches Gleichgewicht zwischen zwei Supermächten, der verhinderte, den Gegner zu kriminalisieren. Die beide Supermächte, die USA und die Sowjetunion, müssten sich gegeneinander als justus hostis, also als gerechte Feinde akzeptieren. Sie galten in allen internationalen Organisationen als anerkannte und gleichberechtigte Mächte. Die justa causa, also die Frage der Kriegsursache, löste sich dabei in der ideologischen Konfrontation: Die Autorität der beiden Mächten war genügend, um die eigene Interessen militärisch zu verteidigen. Die Kriege wurden nicht abgeschafft (Vietnam, Afghanistan usw.), aber, seit Karibische Krise 1962, sie befand sich in den Rahmen den Regional- oder Stellvertreterriegen, ohne einen vernichtenden atomaren Krieg aufzurufen. Man kann sagen, dass die moderne Lehre des gerechten Krieges in der bipolaren Weltordnung nach Jalta-Konferenz 1945 ihre Wirkung verloren hat.
Nach dem Zusammenbruch der UdSSR gewann die Theorie des gerechten Krieges jedoch wieder an Bedeutung. Dies wurde seit Mitte der 1990er Jahre deutlich, nachdem die NATO erweitert worden war und die Sicherheitsinteressen Russlands völlig ignoriert worden waren. Der Gegner, also die Russische Föderation, wird von Subjekt der Weltpolitik zum Objekt einer Zwangsmaßnahme. Je mehr die USA die technische Überlegenheit gegenüber geschwächtes Russland verfügte, die sich in der modernen Vernichtungsmittel konzentrierte, desto mehr sie zur Verlockung neigte, Russland als Feind zu diskriminieren – rechtlich, moralisch oder noch auf welcher Art.
Russland ist seit 2008 (Georgienkrieg) von einer solchen Diskriminierung betroffen, die sich nach 2014 (Anschluss der Krim) verschärfte und nach dem 24. Februar 2022 (Beginn der Spezialoperation in der Ukraine) ein beispielloses Ausmaß erreichte. Das muss auch der Iran in vollem Umfang am eigenen Leib erfahren. Gegen ihn werden die modernsten Mittel der Kriegsführung eingesetzt, darunter Flugzeug EA-37B Compass Callauf. Wie die Berliner Zeitung schreibt, handelt es sich hierbei keineswegs um ein gewöhnliches Militärflugzeug. „Die EA-37B ist darauf spezialisiert, feindliche Radar-, Kommunikations- und Navigationssysteme zu stören und zu unterdrücken. Ihr Herzstück ist das Saber-System – ein hoch entwickeltes Paket für elektronische Angriffe.“ Sozusagen ein „unsichtbarer Angriff vor dem sichtbaren“ (4).
Dass ausgerechnet dieses Flugzeug nach Ramstein verlegt wurde, schreibt die Zeitung, ist aus militärischer Perspektive hoch signifikant. „Die USA greifen Iran an – und eine Airbase in Deutschland spielt eine zentrale Rolle.“ Dabei endet ihre Rolle damit noch nicht. Es ist eine Art militärisches Nervenzentrum: „Die Airbase beherbergt eine Infrastruktur, die in ihrer strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen ist: ein Feld von Satellitenantennen, das als Relaisstation für die Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge dient.“ Das Funktionsprinzip ist sehr einfach: „Drohnenpiloten sitzen in den USA. Ihre Steuerbefehle laufen über Glasfaserkabel nach Ramstein, werden dort an Satelliten weitergeleitet und von diesen an die Drohnen in den Einsatzgebieten übertragen. Umgekehrt fließen Live-Videobilder und Sensordaten auf dem gleichen Weg zurück.“
Der juristische Aspekt solcher Aktivitäten der Amerikaner auf deutschem Territorium, so die Zeitung, sei eine Odyssee. Vorläufig wurde diese 2025 vom Verfassungsgericht beendet: „Es entschied, Deutschland verletze weder Völkerrecht noch Verfassungsrecht, wenn es die Drohneneinsätze der USA über Ramstein nicht stärker kontrolliere oder unterbinde.“ Ob die Basis bei der Bombardierung einer Mädchenschule, bei der etwa 170 Kinder ums Leben kamen, beteiligt war, ist nicht bekannt. Die Zeitung gab jedoch eine politische Bewertung dieser Allianz ab: „Bundeskanzler Friedrich Merz hat die amerikanischen und israelischen Angriffe auf das iranische Atomprogramm politisch unterstützt. Iran dürfe „niemals Atomwaffen erwerben“,erklärte er. Die Nutzung von Ramstein wird dabei nicht offen thematisiert – ein Schweigen, das System hat.“
„Im gerechten Krieg der gerechten Seite jedes Mittel erlaubt sein sollte“, lautet die christlich-theologische Lehre vom gerechten Krieg. Schmitt zeigt, zu welchen Ergebnissen der Geist des gerechten Krieges führen könnte: „Indem man heute den Krieg in eine Polizeiaktion gegen Störenfriede, Verbrecher und Schädlinge verwandelt, muss man auch die Rechtfertigung der Methoden dieses „police bombing“ steigern. So ist man gezwungen, die Diskriminierung des Gegners ins Abgründe zu treiben.“ (5)
Ein Übergang vom gerechten zum totalen Krieg wird hier sichtbar. Die weitere Dämonisierung Putins Russlands dient dazu, es endgültig zu diskreditieren und letztendlich in den Abgrund des Vergessens zu stürzen. Die Risiken eines möglichen Übergangs von einem gerechten Krieg zu einem totalen Krieg nehmen dramatisch zu, wenn nicht vergessen wird, dass „im gerechten Krieg der gerechten Seite jedes Mittel erlaubt sein sollte“. Das Gleiche lässt sich auch im Nahen Osten beobachten: Der aus Sicht der USA und Israels „gerechte“ Krieg gegen den Iran entwickelt sich zu einem totalen Krieg, bis zur vollständigen Vernichtung des Feindes, unter Einsatz aller verfügbaren Mittel, was bei einer Vielzahl von Menschen weltweit Verwirrung und inneren Protest hervorruft.
Es ist nicht zufällig, dass Schmitt sein Werk „Der Nomos der Erde“ gerade mit der Warnung von Kriminalisierung des Krieges beendet hat. Sie ist heute das größte Hindernis für den Weltfrieden.
1. Carl Schmitt, Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, Duncker&Humbolt GmbH, Berlin, 5. Auflage 2011, S. 93. Schmitt.
2. Ebenda, 294.
3. Ebenda, 298.
5. Carl Schmitt, Der Nomos der Erde, S. 299.