Planetarische Raumrevolution des 16. Jahrhunderts machte Europa zum Zentrum der Welt

Zu einer Raumrevolution, so Schmitt, gehört mehr als eine Landung in einer bisher unbekannten Gegend. Dazu gehört auch eine alle Stufen und Gebiete menschlichen Dasein erfassende Veränderung der Raumbegriffe. Solche allgemeine Tatsache illustriert Schmitt an den drei historischen Beispielen, die sich auf die Eroberungen Alexanders des Großen, des Römischen Reiches und der Kreuzzüge beziehen.

Doch diese und viele andere Raumrevolutionen waren für eine – bis heute einzigartige – planetarische Raumrevolution noch nicht umfassend genug. Sie alle, so Schmitt, verblassen vor der tiefsten und folgenreichsten Veränderung des planetarischen Weltbildes in der ganzen uns bekannten Weltgeschichte, die in das Zeitalter der Entdeckung Amerikas und der ersten Umsegelung der Erde gefallen ist. Schmitt schreibt: „Jetzt entsteht eine im kühnsten Sinne des Wortes neue Welt, und das Gesamtbewusstsein erst des west- und mitteleuropäischen Völker, dann schließlich das der ganzen Menschheit, wird von Grund auf verändert. Das ist die erste eigentliche Raumrevolution im vollen, Erde und Welt umfassenden Sinne des Wortes.“ (1)

Der globale Wendepunkt des 16. und 17. Jahrhunderts ist leicht zu erkennen. Sämtliche geistige Strömungen dieser beiden Jahrhunderte, Renaissance, Humanismus, Reformation, Gegenreformation und Barock, haben zu der Totalität der planetarischen Raumrevolution beigetragen. Schmitt schreibt: „Die großen Veränderungen des geografischen Erdbildes sind nur ein vordergründiger Aspekt der tiefen Wandlung, die mit einem so folgenreichen Wort wie „Raumrevolution“ angedeutet ist. Das, was man als die rationale Überlegenheit des Europäers, als europäischen Geist und „occidentalen Rationalismus“ bezeichnet hat, dringt jetzt unwiderstehlich vor. Er entfaltet sich in den west- und mitteleuropäischen Völkern, zerstört die mittelalterlichen Formen menschlichen Gemeinschaft, bildet neue Staaten, Flotten und Armeen, erfindet neue Maschinen, unterwirft sich die nichteuropäischen Völkern und stellt sie vor Dilemma, entweder die europäische Zivilisation anzunehmen oder zum bloßen Kolonialvolk herabzusinken.“ (2)

Es begann die Epoche des Kolonialismus, die mit der Entdeckung des „herrenlosen Gutes“ den „endlosen“ Ländern und Völkern eine große Landnahme der Neuen Welt geöffnet hat. Portugiesen, Spanier, Franzosen, Holländer und Engländer kämpften untereinander um die Teilung der neuen Erde. Der Kampf wurde nicht nur mit militärischen Waffen geführt; er war auch ein diplomatischer und juristischer Streit um den besseren Rechtstill. Man landete, errichtete ein Kreuz in einem Baum, stellte einen mitgeführten Wappenstein auf oder legte eine Urkunde in dem Loch einer Baumwurzel nieder: Solche symbolischen Besitzergreifungen waren genügend, um große Inseln und ganze Kontinente von Rechts wegen zu erwerben. Keine Regierung, weder die portugiesische noch die spanische, französische, holländische oder englische, hat die Rechte der Eingeborenen und einheimischen Bevölkerung an ihrem eigenen Boden geachtet. (3)

Solche gemeinsame europäische Landnahme einer neuen Welt bildete das christlich-europäische Völkerrecht, welches Sinn und Kern in der Verteilung der neuen Erde lag. Untereinander, so Schmitt, waren die europäischen Völker ohne viel planmäßige Überlegung darin einig, dass sie den nicht-europäischen Boden der Erde als kolonialen Boden, d.h. als Objekt ihrer Eroberung und Ausbeutung betrachteten. Schmitt spricht dabei über die Rechtfertigung, die zum Grunde der westlichen Missionierung gelegt wurde. Er schreibt: „Alle katholische und protestantische Eroberer beriefen sich dabei auf ihre Mission, bei nicht-christlichen Völkern das Christentum zu verbreiten. Das hätte man auch ohne Eroberung und Plünderung versuchen können. Aber es gab keine andere Begründung und Rechtfertigung. Einige Mönche, z. B. der spanische Theologe Francisco de Vitoria in seiner Vorlesung über die Indianer (De Indis 1532), legte dar, dass das Recht der Völker an ihrem Boden von ihrem religiösen Glauben unabhängig ist, und verteidigten in einer erstaunlich freimütigen Weise die Rechte der Indianer. Das ändert nichts an dem geschichtlichen Gesamtbild der europäischen Landnahme. Später, im 18. und 19. Jahrhundert, wurde aus dem Auftrag der christlichen Mission der Auftrag, bei nicht-zivilisierten Völkern die europäische Zivilisation zu verbreiten. Aus solchen Rechtfertigungen entstand ein christlich-europäisches Völkerrecht, d.h. eine der ganzen übrigen Welt gegenüberstehende Gemeinschaft der christlichen Völker Europas. Diese bildeten eine „Familie der Nationen“, eine zwischenstaatliche Ordnung. Ihr Völkerrecht beruhte auf der Unterscheidung der christlichen und nicht-christlichen, oder, ein Jahrhundert später, der (im christlich-europäischen Sinne) zivilisierten und der nicht-zivilisierten Völkern.“ Schmitt erfasst das alles zusammen in einer einfachen Formel: „Ein Volk, das nicht in diesem Sinne zivilisiert war, konnte nicht Mitglied dieser Völkerrechtsgemeinschaft sein; es war nicht Subjekt, sondern nur Objekt dieses Völkerrechts, d.h. es gehöre als Kolonie oder koloniales Protektorat zu den Besitzungen eines dieser zivilisierten Völker.“ (4)

Seit dem Ende der klassischen Epoche des Kolonialismus hat sich das Wesen der westlichen Missionierung kaum verändert. Bis heute ist sie in den internationalen Beziehungen leicht zu finden, zum Beispiel bei der Unterscheidung zwischen demokratischen (im west-liberalen Sinne) und nicht- oder nicht genug demokratischen Staaten. Die neue Mission der „demokratischen Völkerrechtsgemeinschaft“ besteht darin, die west-liberale Demokratie auf dem „Rest“ der Welt – um jeden Preis – zu verbreiten. Sonst schafft die „westliche Gemeinschaft“ nicht – im Vorgriff auf eine neue Raumrevolution und einen neuen Nomos der Erde – die Vorbedienungen für die Beibehaltung der westlichen Zivilisation als Zentrum der Welt, also für neue Weltordnung, die das Ende der Geschichte und den ewigen Frieden, wie es im Westen viele Menschen noch glauben, mit sich bringen sollen.

1. Schmitt, Carl: Land und Meer, S. 57, 64, 72.

2. Ebenda, S. 68-70.

3. Ebenda, S. 76.

4. Ebenda, S. 72-74.